Gemäß des zum 01.01.2016 in Kraft getretenen Berliner Wohnraumversorgungsgesetzes wurde die „Wohnraumversorgung Berlin – Anstalt öffentlichen Rechts“ gegründet. Aufgabe der Anstalt ist es, politische Leitlinien in Bezug auf die Wahrnehmung des Versorgungs- und Wohnungsmarktauftrags durch die landeseigenen Wohnungsunternehmen zu entwickeln, zu evaluieren und fortzuschreiben.
Der Vorstand der Anstalt wird in seiner Tätigkeit und seinen Aufgaben durch eine Geschäftsstelle fachlich und organisatorisch unterstützt. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen beauftragte hierfür zum 01. April 2017 die STATTBAU Stadtentwicklungsgesellschaft mbH mit der Führung der Geschäftsstelle.