Überprüfung der städtebaulichen Erhaltungsverordnung Stadtrandsiedlung Marienfelde I, II und III

STATTBAU wurde durch das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg mit der Nach­untersuchung der städtebaulichen Erhaltungsverordnung für das Gebiet „Stadtrandsiedlung Marienfelde I, II und III“ beauftragt. Die Erhaltungsver­ordnung wurde im Jahr 2001 erlassen. Auftragsgemäß wurde die Verordnung auf das weitere Vorliegen ihrer Anwen­dungsvoraussetzungen untersucht. In der Studie wurde der Wirkungseffekt der Erhaltungsverordnung und deren Leitlinien auf die heutige Stadtgestalt und das Ortsbild ermittelt und bewer­tet. Das Ergebnis des Gutachtens gibt die Empfehlung, die Erhaltungsverord­nung aufrecht zu erhalten, dabei aber eine Anpassung der Leitlinien über die Gestaltung baulicher Anlagen in der Stadtrandsiedlung vorzunehmen.

Hierfür wurde die Siedlung städtebau­lich analysiert und mit den Ergebnissen der Studie aus dem Jahr 2000 abgegli­chen. Zudem wurden Gespräche mit Anwohner, der Siedlervereinen, der Verwalterin der Stadtrandsiedlung und dem Bezirksamt geführt. Die Ergebnis­se wurden in Form eines Berichts und Analysekarten festgehalten. Aufgrund des Bestehenbleibens der Verordnung wurden für alle 393 Sied­lerstellen Datenblätter erstellt, die nun die Stadtrandsiedlung vollumfänglich abbilden. Aktuell erfolgte die Überarbei­tung und Anpassung der Leitlinien.